allgemeine Leistungen
-
Verhütungsberatung
-
Impfungen und Impfberatung
Krebsvorsorge
die Krebsvorsorge wird ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich durchgeführt. Dazu gehören:
ab dem 20. Lebensjahr
-
die Untersuchung des äußeres Genitale
-
Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals (Zytologie)
- die Untersuchung des inneres Genitale durch Abtastung
​
zusätzlich ab dem 30.-34. Lebensjahr
-
Untersuchung der Brust und Achselhöhlen
​
ab dem 35. Lebensjahr
-
Neu (wie bei Frauen ab 20 Jahren): Persönlicher Brief der gesetzlichen Krankenkasse mit Informationen zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung seit 1. Januar 2020 (die Einladung erfolgt alle 5 Jahre, mit Erreichen des Alters von 20, 25, 30, 35, 40 et cetera bis 65 Jahren) – Frauen, die keinen „Nuller- oder Fünfer-Geburtstag“ begehen, können die Untersuchung trotzdem in Anspruch nehmen
-
Neu: Alle drei Jahre Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich vom Muttermund und einem HPV-Test (Test auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren). Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht.
-
Neu: Auffällige Befunde werden im Rahmen der Früherkennung weiter abgeklärt (durch eine weitere Ko-Testung oder eine Spiegelung des Gebärmutterhalses)
-
Jährliche klinische Untersuchung mit Anamnese, gynäkologischer Tastuntersuchung, Untersuchung der genitalen Hautregion und Tastuntersuchung der Brust (wie bisher), soweit diese nicht bereits im Rahmen des Screening-Programms erfolgt ist (das heißt, dass die klinische (Tast-)Untersuchung bei Frauen ab 35 Jahren in jedem dritten Jahr in Verbindung mit der Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich und HPV-Test erfolgt).
-
​
zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr
- Mammografiescreening alle 2 Jahre bis zum 69. Lebensjahr
- jährlicher Test auf verstecktes Blut im Stuhl
- ab dem 55 Jahr: Früherkennungs-Darmspiegelung, die einmal frühestens nach 10 Jahren wiederholt werden kann oder alternativ alle 2 Jahre eine Testung auf verborgenes Blut im Stuhl
- nehmen Frauen die Darmspiegelung erst ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch, wird diese nur einmal durchgeführt.
​
​
Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/krebsfrueherkennung.html
Darüber bieten wir Ihnen individuelle Gesundheitsleistungen. Bitte sprechen Sie uns an.