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allgemeine Leistungen
  • Verhütungsberatung

  • Impfungen und Impfberatung

Krebsvorsorge

die Krebsvorsorge wird ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich durchgeführt. Dazu gehören:

ab dem 20. Lebensjahr

  • die Untersuchung des äußeres Genitale

  • Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals (Zytologie)

  • die Untersuchung des inneres Genitale durch Abtastung

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zusätzlich ab dem 30.-34. Lebensjahr

  • Untersuchung der Brust und Achselhöhlen

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ab dem 35. Lebensjahr 

  • Neu (wie bei Frauen ab 20 Jahren): Persönlicher Brief der gesetzlichen Krankenkasse mit Informationen zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung seit 1. Januar 2020 (die Einladung erfolgt alle 5 Jahre, mit Erreichen des Alters von 20, 25, 30, 35, 40 et cetera bis 65 Jahren) – Frauen, die keinen „Nuller- oder Fünfer-Geburtstag“ begehen, können die Untersuchung trotzdem in Anspruch nehmen

  • Neu: Alle drei Jahre Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich vom Muttermund und einem HPV-Test (Test auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren). Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht.

    • Neu: Auffällige Befunde werden im Rahmen der Früherkennung weiter abgeklärt (durch eine weitere Ko-Testung oder eine Spiegelung des Gebärmutterhalses)

    • Jährliche klinische Untersuchung mit Anamnese, gynäkologischer Tastuntersuchung, Untersuchung der genitalen Hautregion und Tastuntersuchung der Brust (wie bisher), soweit diese nicht bereits im Rahmen des Screening-Programms erfolgt ist (das heißt, dass die klinische (Tast-)Untersuchung bei Frauen ab 35 Jahren in jedem dritten Jahr in Verbindung mit der Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich und HPV-Test erfolgt).

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zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr

  • Mammografiescreening alle 2 Jahre bis zum 69. Lebensjahr
  • jährlicher Test auf verstecktes Blut im Stuhl
  • ab dem 55 Jahr: Früherkennungs-Darmspiegelung, die einmal frühestens nach 10 Jahren wiederholt werden kann oder alternativ alle 2 Jahre eine Testung auf verborgenes Blut im Stuhl
  • nehmen Frauen die Darmspiegelung erst ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch, wird diese nur einmal durchgeführt.

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Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/krebsfrueherkennung.html

Darüber bieten wir Ihnen individuelle Gesundheitsleistungen. Bitte sprechen Sie uns an.

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